Veröffent­lichungen

Veröffent­lichungs­pflichten

Wir haben Ihnen eine Auswahl an Gesetzestexten und Verordnungen rund um die Energiewirtschaft zusammengestellt, die Ihnen vielleicht schon die ein oder andere Frage beispielsweise zum Hausbau beantwortet.  Falls Sie weitergehende Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir helfen gerne weiter.

Berichte über Maßnahmen zur Umsetzung des Gleich­be­handlungs­programms (§ 8 Abs. 5 EnWG, lfd. Nr. 1)

Das neue Energie­wirtschafts­gesetz fordert von Ver­sorgungs­unter­nehmen Transparenz und die dis­kriminierungs­freie Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs. Das heißt, dass alle Wett­bewerber gleiche Bedingungen haben. Dies gewährleistet die PFALZWERKE AKTIENESELLSCHAFT.

Die Pfalzwerke berichten jährlich über die im abgelaufenen Geschäftsjahr getroffenen Maßnahmen. Die Gleich­be­handlungs­berichte können Sie sich im Bereich Downloads herunterladen.

Neben dem aktuellen Bericht bleiben auch die beiden Vorjahresberichte veröffentlicht, um die jährlich wechselnden Prüfungsschwerpunkte zu dokumentieren.

Sie interessieren sich für frühere Berichte oder möchten einen Hinweis auf einen evtl. Entflechtungsverstoß geben? Über das Kontaktformular können Sie frühere Berichte seit dem Berichtsjahr 2005 anfordern oder einen Hinweis auf einen evtl. Entflechtungsverstoß geben. Solche Hinweise werden auf Wunsch vertraulich behandelt.

Kontakt Gleichbehandlungsbeauftragter

Transparenz nach REMIT/Transparency according to REMIT

Pfalzwerke AG und ihre Konzerngesellschaften veröffentlicht etwaige wichtige Insiderinformationen entsprechend der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) über die EEX-Transparenzplattform unter https://www.eex-transparency.com.

Pfalzwerke AG and their affiliates publishes any important inside information according to the European Regulation on wholesale energy market integrity and transparency (n° 1227/2011) (REMIT) via the EEX transparency platform https://www.eex-transparency.com.”

Tranparenz nach MAR/Trans­parency according to MAR

Pfalzwerke AG veröffent­licht an dieser Stelle wichtige Insiderinformationen entsprechend der EU-Verordnung Nr. 596/2014 über Markt­miss­brauch (MAR).
Pfalzwerke AG publishes at this place important inside information according to the European Regulation on market abuse (n° 596/2014) (MAR).

Ad-hoc-Mitteilungen nach MAR/ ad-hoc announcements according to MAR

Derzeit liegen keine Ad-hoc-Mitteilungen / Insider­infor­mationen nach Art. 17 der MAR vor.
At this moment no ad-hoc announce­ments/ no inside information according to art. 17 of MAR are available.

Zum 1. September 2013 wurde die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahren auf den inländischen Strom- und Gashandel erweitert.

Damit schuldet 

  • bei Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz der Leistungs­empfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist, der Lieferungen von Erdgas erbringt
    und
  • bei Lieferungen von Elektrizität der Leistungs­empfänger in den Fällen die Steuer, wenn der liefernde Unternehmer und der Leistungs­empfänger Wieder­verkäufer von Elektrizität im Sinne des § 3g UStG sind.

Den Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuer­schuldner­schaft des Leistungs­empfängers finden Sie rechts im Download­bereich zum Herunterladen.

Wieder­ver­käufer­be­scheinigung Pfalzwerke Aktiengesellschaft

Wiederverkäuferbescheinigung Pfalzwerke Netz AG

Auf dieser Seite finden Sie die öffentlichen Aus­schreibungs­profile der Pfalzwerke als PDF-Datei.

Ausschrei­bungs­profil Wind­energie

Detaillierte Information zu unserem Strommix finden Sie hier:

Zur Strom­kenn­zeichnung

Hier finden Sie Informationen zur Zusammensetzung unserer Strompreise:

Zur Strom­preis­zusam­men­setzung

Hier finden Sie alle Informationen zu den Versor­gungs­be­ding­ungen Strom.

Hier finden Sie alle Informationen zu den Versor­gungs­be­ding­ungen Wärme.